Beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen wird eine Umsatzsteuer fällig, die du als Aufschlag zum Nettopreis zahlen musst. Als selbstständiger Unternehmer bist du davon nicht gefeit: Auch du musst auf deine betrieblichen Anschaffungen Umsatzsteuer zahlen.
Die gute Nachricht lautet: Du kannst dir den Betrag im Rahmen des Vorsteuerabzugs von deinem Finanzamt zurückholen. Was aber bedeutet Vorsteuerabzug und wie hoch fällt er aus? Bin ich als Selbstständiger vorsteuerabzugsberechtigt? Wer sich mit dem Thema Umsatzsteuer befasst, kommt um diese Fragen nicht herum. Was genau der Vorsteuerabzug ist und wie du dabei vorgehst, zeigt dir Sorted.
Die Vorsteuer ist prinzipiell die Umsatzsteuer, die du als Selbstständiger auf Waren und Dienstleistungen bezahlst, welche du für die Erstellung deiner Produkte und Angebote benötigst:
Einen Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer gibt es damit im Grunde nicht, denn die Vorsteuer ist keine eigenständige Steuer. Sie ist vielmehr Teil der Umsatzsteuer, die du als Selbstständiger zahlst, bevor du dein Angebot an den Mann oder die Frau bringst.
Achtung: Wenn du privat Einkäufe tätigst, darfst du dies weder als Betriebsausgabe noch den Vorsteuerabzug geltend machen.
Das Umsatzsteuergesetz sieht vor, dass lediglich die Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet werden.
Damit bewirkt der Vorsteuerabzug, dass du du für deine Tätigkeit benötigte Angebote frei erwerben kannst, ohne von der anfallenden Umsatzsteuer belastet zu werden. Ein großer Vorteil für Unternehmen und insbesondere für Selbstständige, die alle ihre Anschaffungen zunächst aus eigener Tasche zahlen müssen.
Die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer meinen im Prinzip dasselbe. Als Selbstständiger, der auf seine Leistung Umsatzsteuer erhebt, sprichst du von Umsatzsteuer. Wenn du Dienstleistungen oder Waren anderer Unternehmen einkaufst, wird die Umsatzsteuer, die du gezahlt hast, Vorsteuer genannt.
Der Vorsteuerabzug hat also Vorteile und ist vor allem für Selbstständige eine sinnvolle Angelegenheit. Denn im ersten Geschäftsjahr – und auch danach – fallen hohe Kosten für nötige Investitionen an. Ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist an Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, der auf seinen eigenen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist. Wenn du weniger als 22.000 Euro Jahresumsatz machst und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragt hast, ist dir der Vorsteuerabzug prinzipiell untersagt. Denn als Kleinunternehmer darfst du auf deinen Rechnungen gar keine Umsatzsteuer erheben – und somit auch keine Vorsteuer geltend machen.
Freiberufler und Steuern – die wichtigsten Infos für Selbstständige
Zudem gibt es Berufsgruppen, die grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind. Medizinische Berufe wie Arzt, Hebamme, Heilpraktiker und ähnliche sind ein Beispiel. Auch sie sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Eine weitere Ausnahme entsteht, wenn du eine fehlerhafte Rechnung erhältst oder die ausgewiesenen Vorsteuer nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn falsche Rechnungen gefährden den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers – also dir. Und du guckst in die Röhre.
Tipp: Prüfe daher immer, ob deine Rechnung den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 14, Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Wenn du einen Fehler findest, zahle die Rechnung nicht, sondern fordere eine korrigierte Rechnung an.
Erst wenn dir die berichtigte Rechnung vorliegt, kannst du den Vorsteuerabzug bei deinem Finanzamt geltend machen. Und zwar, wenn die Lieferung angekommen bzw. du die Ware oder Leistung empfangen hast – und du zusätzlich eine fehlerfreie Rechnung erhalten hast. Nicht vorher.
Hast du zum Beispiel kurz vor Jahresende eine größere Bestellung aufgegeben, mindert das den Gewinn für das laufende Jahr und sorgt für eine geringere Steuerlast. Da die Lieferung aber erst einmal ankommen muss, musst du die Vorsteuer eventuell über längere Zeit vorfinanzieren. Bei höheren Beträgen kann dich das in Schwierigkeiten bringen. Bedenke dies, wenn du deine Finanzen planst.
Es gibt eine weitere Ausnahme: Wenn du etwas für private Zwecke kaufst, das nicht deiner unternehmerischen Tätigkeit zugute kommt, fällt der Vorsteuer- sowie der Abzug als Betriebsausgabe komplett weg.
Auch wenn du als Selbstständiger bestimmte steuerfreie Umsätze erzielst, etwa die Vermietung und Verpachtung, kann der Vorsteuerabzug entfallen. Bei Auslandsumsätzen, die in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen, bleibt der Vorsteuerabzug allerdings in der Regel erhalten.
Fassen wir die möglichen Ausnahmen des Vorsteuerabzugs noch einmal zusammen:
Angenommen, du möchtest einen Schreibtisch für dein Büro kaufen. Vom Einrichtungshaus erhältst du eine Rechnung mit folgenden Angaben:
Schreibtisch: 250 Euro
Umsatzsteuer 19 %: 47,50 Euro
Gesamtbetrag: 297,50 Euro
Der Nettowarenwert des Schreibtischst beträgt 200 Euro, die darauf entfallende Vorsteuer 47,50 Euro. Diese 47,50 Euro kannst du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung (oder deiner Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist) unter abziehbare Vorsteuerbeträge angeben.
Diese wird dann mit deiner eingenommenen Umsatzsteuer, die du ebenfalls in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben musst, verrechnet. Wenn du in einem Zeitraum mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast, kriegst du den zuviel gezahlten Betrag vom Finanzamt auf dein Konto erstattet.
Wir machen keine Steuerberatung. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über Sorted anfragen. Alle Angaben ohne Gewähr.